Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A&G Verkehrssicherung
Inhaber: B.Sc. Hadi Alayan
Sitz: Bonn
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen A&G Verkehrssicherung, Inhaber B.Sc. Hadi Alayan, Bonn (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:
- Baustellenabsicherung
- Vermietung von Verkehrssicherungseinrichtungen
- Lieferung und Montage von Verkehrsschildern
- Auf- und Abbau von Absperrungen
- Bereitstellung von Lichtsignalanlagen
- Fahrbahnmarkierungsarbeiten
- Erstellung von Verkehrszeichenplänen
- Kontrollfahrten und Wartungsleistungen
- Einholen von verkehrsrechtlichen Anordnungen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung
- Annahme eines Angebots
- oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Verkehrssicherung und Baustellenabsicherung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus:
- dem Angebot
- der Auftragsbestätigung
- den vereinbarten Leistungsbeschreibungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart gelten Preise:
- ab Betriebssitz Bonn
- zuzüglich Transportkosten
- zuzüglich Montage- und Demontagekosten
Aufbau-, Abbau-, Anlieferungs- und Rückgabetage gelten jeweils als volle Miettage.
Zusätzliche Kosten entstehen insbesondere durch:
- behördliche Auflagen
- kurzfristige Änderungen der Baustellenabsicherung
- zusätzliche Kontrollfahrten
- verlängerte Baustellenlaufzeiten
- Nacht- oder Wochenendarbeiten
5. Genehmigungen
Die Einholung von behördlichen Genehmigungen, insbesondere verkehrsrechtliche Anordnungen und Sondernutzungserlaubnisse, obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer kann diese Leistungen gegen gesonderte Vergütung übernehmen.
6. Mietbedingungen für Verkehrssicherungstechnik
Sämtliche vermieteten Verkehrssicherungseinrichtungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber trägt während der gesamten Mietdauer:
- die Obhutspflicht
- das Verlust- und Beschädigungsrisiko
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gemieteten Geräte und Materialien sorgfältig zu behandeln.
7. Verlust, Diebstahl und Beschädigung
Der Auftraggeber haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Verkehrstechnik.
Im Falle von:
- Diebstahl
- Vandalismus
- Beschädigung
- Verlust
hat der Auftraggeber den Wiederbeschaffungswert des Materials zu ersetzen.
Die Höhe der Wiederbeschaffungskosten richtet sich nach dem aktuellen Neupreis des Materials.
Schäden oder Diebstahl sind dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden.
8. Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht für Baustellen liegt grundsätzlich beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Übernimmt der Auftragnehmer diese Pflicht, erfolgen regelmäßige Kontrollfahrten gemäß Vereinbarung.
9. Kontrollfahrten
Kontrollfahrten dienen der Überprüfung der Verkehrssicherung.
Zusätzliche Kontrollen aufgrund von:
- Behördenanordnungen
- Beschwerden
- Beschädigungen
werden gesondert berechnet.
10. Fahrbahnmarkierungen
Für Markierungsarbeiten müssen die Flächen trocken, sauber sowie frei von Öl, Fett und Staub sein.
Der Auftraggeber ist für den Zustand der Flächen verantwortlich.
Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen kann keine Gewährleistung übernommen werden.
11. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Mietverträgen können monatliche Abschlagsrechnungen gestellt werden.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
13. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere extreme Wetterbedingungen, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Lieferengpässe.
14. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Unternehmens in Bonn.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.